Das Kleingedruckte
Die Besonderen Veranstaltungsbedingungen des Theater Bremen für das Stück „Turandot“ auf der Seebühne Bremen (Stand 03.02.2010)
Open-Air Veranstaltung
Wir weisen darauf hin, dass die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung im Freien durchgeführt wird – der Zuschauerbereich ist überdacht, die Seiten der Tribüne sind offen. Wir empfehlen unseren Gästen dennoch regenfeste Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme aber zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen.
Rückgabe und Umtausch
Karten können spätestens am letzten Werktag vor dem Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Karte für das gleiche Stück umgetauscht werden, soweit Karten vorhanden.
Einlassbedingungen
Es ist untersagt, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art, Gegenstände ab der Länge von einem Meter oder sonstige gefährliche Gegenstände sowie Glas- oder PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, und sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige Lebensmittel, sonstige schwere Behältnisse, Tetrapacks sowie Tiere auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen
Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Tribüne ist aus Sicherheitsgründen verboten. Gegenstände, die größer sind als 40x30 cm, sind auf der Tribüne verboten und können an der Garderobe abgegeben werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Hierbei besteht keinerlei Anspruch gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes.
Einlass
Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände beginnt 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn; der Einlass auf die Tribüne erfolgt 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Nach Beginn der Aufführung ist ein Einlass auf die Tribüne nur in der nachfolgenden Pause möglich.
Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Das Betreten der Bühnenbereiche sowie das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist sich der betroffene Besucher im Klaren, dass ein Verweis vom Veranstaltungsgelände auf Anordnung des Veranstalters erfolgen kann. Die Besucher haben des Weiteren den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
Das Mitnehmen von Getränken (Gläser aus dem Cateringbereich) auf die Tribüne ist nicht gestattet.
Alle Besucher betreten das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufzeichnungen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt.
Abbruch der Aufführung
Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Die Entscheidung über Abbruch, Verlegung, etc. wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Intendanz getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Sollte eine begonnene Aufführung aus vorstehenden Gründen nach 60 Minuten abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
Gültigkeit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
Anerkennung der besonderen Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die besonderen Nutzungsbedingungen des Theater Bremen anerkannt. Diese sind an der Theaterkasse erhältlich und auch im Internet unter www.theaterbremen.de zu finden.
Abonnementbedingungen:
Die Spielzeit beginnt im September und endet im Juni bzw. Juli. Die für Premieren und Platzmieten vorgesehenen Termine und Aufführungen werden rechtzeitig durch eine schriftliche Mitteilung bekanntgegeben. Soweit bei den Terminen für das Abonnement (außer bei den Premieren-Anrechten) nicht neue Inszenierungen zur Aufführung kommen, werden Werke des Repertoires angeboten. Das Theater ist berechtigt, die Reihen A*E (Goetheplatz) bzw. A*C (Schauspielhaus) vor der ersten Parkettreihe einzubauen, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist. Auf diese zusätzlichen Reihen besteht für Abonnenten kein Anspruch. Schüler und Studenten (bis 27 Jahre), Arbeitslose und Schwerbehinderte (ab 70% MdE) mit gültigem Ausweis erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Kassenpreise. Der Anspruch auf diese Ermäßigung ist bei Abonnementsabschluss geltend zu machen. Sämtliche Abonnements, außer unikat sowie den Studenten-, Schüler- und Arbeitslosenanrechten, verlängern sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht schriftlich bis zum 31. Mai gekündigt werden. Diese Frist gilt auch für Änderungswünsche. Der Eingang der Kündigung wird vom Theater bestätigt. Wenn Sie einen Abonnementtermin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit zu tauschen und erhalten bei Abgabe der entsprechenden Eintrittskarte bis spätestens acht Werktage vor der Vorstellung einen Gutschein für das vorgesehene Stück zu einem anderen Termin. Pro Spielzeit sind zwei Umtäusche pro Platz gebührenfrei, für weitere Termine wird eine Gebühr von 1,50 Euro berechnet. Die Einlösung von Wahlabonnementsgutscheinen für Gastspiele ist nicht möglich. An Feiertagen wird beim Einlösen von Tausch- und Wahlgutscheinen keine Abonnementermäßigung gewährt. Wahl- und Tauschgutscheine verlieren mit Ablauf der Spielzeit ihre Gültigkeit. Ersatz für versäumte Vorstellungen, nicht rechtzeitig eingelöste oder verlorene Gutscheine kann nicht gewährt werden. Der Abonnementspreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in einer Summe fällig. Ratenzahlung ist ausschließlich bei Lastschrifteinzug in zwei Raten zum 1.10. und 1.2. möglich. Personenbezogene Daten (Name, Anschrift) werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet. Gerichtsstand ist Bremen. In den angegebenen Preisen sind Altersversorgungsabgabe, VBNAnteil und Theatereuro (insgesamt 1,60 Euro) sowie die Versendung des Leporellos enthalten.
Karten können spätestens am letzten Werktag vor dem Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Karte für das gleiche Stück umgetauscht werden.
Open-Air Veranstaltung
Wir weisen darauf hin, dass die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung im Freien durchgeführt wird – der Zuschauerbereich ist überdacht, die Seiten der Tribüne sind offen. Wir empfehlen unseren Gästen dennoch regenfeste Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme aber zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen.
Rückgabe und Umtausch
Karten können spätestens am letzten Werktag vor dem Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Karte für das gleiche Stück umgetauscht werden, soweit Karten vorhanden.
Einlassbedingungen
Es ist untersagt, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art, Gegenstände ab der Länge von einem Meter oder sonstige gefährliche Gegenstände sowie Glas- oder PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, und sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige Lebensmittel, sonstige schwere Behältnisse, Tetrapacks sowie Tiere auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen
Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Tribüne ist aus Sicherheitsgründen verboten. Gegenstände, die größer sind als 40x30 cm, sind auf der Tribüne verboten und können an der Garderobe abgegeben werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Hierbei besteht keinerlei Anspruch gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes.
Einlass
Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände beginnt 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn; der Einlass auf die Tribüne erfolgt 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Nach Beginn der Aufführung ist ein Einlass auf die Tribüne nur in der nachfolgenden Pause möglich.
Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Das Betreten der Bühnenbereiche sowie das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist sich der betroffene Besucher im Klaren, dass ein Verweis vom Veranstaltungsgelände auf Anordnung des Veranstalters erfolgen kann. Die Besucher haben des Weiteren den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
Das Mitnehmen von Getränken (Gläser aus dem Cateringbereich) auf die Tribüne ist nicht gestattet.
Alle Besucher betreten das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufzeichnungen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt.
Abbruch der Aufführung
Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Die Entscheidung über Abbruch, Verlegung, etc. wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Intendanz getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Sollte eine begonnene Aufführung aus vorstehenden Gründen nach 60 Minuten abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
Gültigkeit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
Anerkennung der besonderen Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die besonderen Nutzungsbedingungen des Theater Bremen anerkannt. Diese sind an der Theaterkasse erhältlich und auch im Internet unter www.theaterbremen.de zu finden.
Abonnementbedingungen:
Die Spielzeit beginnt im September und endet im Juni bzw. Juli. Die für Premieren und Platzmieten vorgesehenen Termine und Aufführungen werden rechtzeitig durch eine schriftliche Mitteilung bekanntgegeben. Soweit bei den Terminen für das Abonnement (außer bei den Premieren-Anrechten) nicht neue Inszenierungen zur Aufführung kommen, werden Werke des Repertoires angeboten. Das Theater ist berechtigt, die Reihen A*E (Goetheplatz) bzw. A*C (Schauspielhaus) vor der ersten Parkettreihe einzubauen, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist. Auf diese zusätzlichen Reihen besteht für Abonnenten kein Anspruch. Schüler und Studenten (bis 27 Jahre), Arbeitslose und Schwerbehinderte (ab 70% MdE) mit gültigem Ausweis erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Kassenpreise. Der Anspruch auf diese Ermäßigung ist bei Abonnementsabschluss geltend zu machen. Sämtliche Abonnements, außer unikat sowie den Studenten-, Schüler- und Arbeitslosenanrechten, verlängern sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht schriftlich bis zum 31. Mai gekündigt werden. Diese Frist gilt auch für Änderungswünsche. Der Eingang der Kündigung wird vom Theater bestätigt. Wenn Sie einen Abonnementtermin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit zu tauschen und erhalten bei Abgabe der entsprechenden Eintrittskarte bis spätestens acht Werktage vor der Vorstellung einen Gutschein für das vorgesehene Stück zu einem anderen Termin. Pro Spielzeit sind zwei Umtäusche pro Platz gebührenfrei, für weitere Termine wird eine Gebühr von 1,50 Euro berechnet. Die Einlösung von Wahlabonnementsgutscheinen für Gastspiele ist nicht möglich. An Feiertagen wird beim Einlösen von Tausch- und Wahlgutscheinen keine Abonnementermäßigung gewährt. Wahl- und Tauschgutscheine verlieren mit Ablauf der Spielzeit ihre Gültigkeit. Ersatz für versäumte Vorstellungen, nicht rechtzeitig eingelöste oder verlorene Gutscheine kann nicht gewährt werden. Der Abonnementspreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in einer Summe fällig. Ratenzahlung ist ausschließlich bei Lastschrifteinzug in zwei Raten zum 1.10. und 1.2. möglich. Personenbezogene Daten (Name, Anschrift) werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet. Gerichtsstand ist Bremen. In den angegebenen Preisen sind Altersversorgungsabgabe, VBNAnteil und Theatereuro (insgesamt 1,60 Euro) sowie die Versendung des Leporellos enthalten.
Karten können spätestens am letzten Werktag vor dem Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Karte für das gleiche Stück umgetauscht werden.


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